Border Collie
Nr. 297 / 08.09.1988 / D
BORDER COLLIE
Übersetzung ausgeführt durch Herrn Paschoud mit der Mitwirkung vom
Komitee des Schweizerischen Hundeklubs für Border Collies.
URSPRUNGSLAND: Grossbritannien.
VERWENDUNG: Zu harter und ausdauernder Arbeit fähiger Herdenhund von guter Führigkeit.
KLASSIFIKATION F.C.I.: Gruppe I (Schäferhunde).
F.C.I. Standart No. 297 des Border Collie.
1) ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD DES HUDES:
“Die allgemeine Erscheinung soll die eines gut proportionierten Hundes sein, wobei die geschmeidigen Aussenlinien Qualität, Anmut und vollkommene Harmonie in
Verbindung mit genügend Substanz zeigen, wodurch der Eindruck entsteht,
dass der Hund zu ausdauernder Leistung fähig ist. Jegliche Tendenz zu
Plumpheit oder Schwäche ist unerwünscht“.
2) WICHTIGE MASSVERHÄLTNISSE (Proportionen):
“Oberkopf und Nasenrücken etwa gleich lang. Der Körper soll im Vergleich zur Schulterhöhe etwas länger sein“.
3) VERHALTEN UND CHARAKTER:
Aufgeweckt, aufmerksam, führig und intelligent, weder nervös noch aggressiv.
4) KOPF:
4.1 Oberkopf
Schädel ziemlich breit, Hinterhaupthöcker nicht ausgeprägt
Stop: sehr ausgeprägt
4.2 Gesichtsschädel
Nase: schwarz, ausser bei braunen oder
schokoladefarbener Hunden, wo sie braun sein darf. Bei blauen Hunden sollte
sie schieferfarben sein. Nasenlöcher gut entwickelt.
Schnauze: Fang, sich zur Nase hin verjüngend, mässig kurz und kräftig.
Backen: weder voll noch abgerundet
Zähne und Kiefer: Kräftig mit einem perfektem, regelmässigem und vollständigem Scherengebiss, d.h. ein Gebiss, bei dem die Schneidezähne des Oberkiefers knapp über die Schneidezähne des Unterkiefers greifen, wobei sie senkrecht zum Kiefer gestellt sind.
Augen: weit auseinanderstehend, oval, von mittlerer Grösse und braun, ausser bei Blue Merles, wo ein Auge oder beide teilweise oder ganz blau sein dürfen. Ausdruck sanft, aufgeweckt, aufmerksam, intelligent.
Ohren: Ohren von mittlerer Grösse und Textur, weit auseinanderstehend, aufrecht oder halb aufrecht getragen, ausdrucksvoll beweglich.
5) HALS: von guter Länge, kräftig und muskulös, leicht gewölbt, zu den
Schultern hin breiter werdend.
6) KÖRPER: Körper von athletischem Aussehen.
Brust: Tief und ziemlich breit. Rippen gut gewölbt.
Lenden: Muskulös aber nicht aufgezogen
Kruppe: Breit und muskulös, von der Seite gesehen anmutig zum Rutenansatz hin verlaufend
Rute: Mässig lang, mit ihrem letzten Wirbel mindestens bis zum Sprunggelenk reichend, tief angesetzt, gut behaart, mit einem Aufwärtsschwung am Ende, der die anmutige Aussenlinie und einem Aufwärtsschwung am Ende, der die anmutige Aussenlinie und Harmonie des Hundes abrundet. Im Erregungszustand kann die Rute höher, aber nie über den Rücken getragen werden.
Hoden: Die Rüden müssen zwei äusserlich normale gut in den Hodensack
abgestiegene Hoden aufweisen.
7) GLIEDMASSEN:
7.1 Vorderhand: Vorderläufe von vorne gesehen
parallel, Fesseln von der Seite betrachtet leicht schräg gestellt. Knochen
kräftig aber nicht grob. Schultern gut zurückgelegt, Ellenbogen dicht am
Körper anliegend.
Pfoten: Pfoten oval, Ballen gut gepolstert, kräftig
und gesund, Zehen gewölbt, eng aneinanderliegend, Krallen kurz und kräftig.
7.2 Hinterhand: Oberschenkel lang, kräftig und
muskulös, mit gut gewinkelten Kniegelenken und kräftigen tiefliegenden
Sprunggelenken. Vom Sprunggelenk bis zum Boden starker Knochenbau.
Hinterbeine von hinten gesehen parallel.
8. GANGWERK: “Die Bewegung soll frei, fliessend und unermüdlich sein,
wobei die Pfoten möglichst wenig abgehoben werden, damit sich der Hund
schleichend und mit grosser Geschwindigkeit bewegen kann“.
9) HAUT:
10) HAARKLEID:
10.1 Beschaffenheit des Haares: Zwei Fellvarietäten
sind anerkannt, eine mässig lange und eine stockhaarige. Bei beiden
Varianten Deckhaar dicht und von mittlerer Textur, Unterwolle weich und
dicht, was dem Border Collie einen wetterfestern Schutz verleiht. Bei der
mässig langen Fellvarietät bildet das reichliche Haarkleid Mähne, Hosen und
Fahne. An Gesicht, Ohren, Vorderläufen (ausgenommen Federn) und
Hinterläufen vom Sprunggelenk bis zum Boden soll das Haar kurz und glatt
sein.
10.2 Farbe: Eine Vielfalt von Farben ist erlaubt, wobei weiss nie vorherrschen soll.
11) GRÖSSE UND GEWICHT: Idealhöhe: Rüden 53 cm. Hündinnen: etwas
weniger.
12) FEHLER: Jede Abweichung von den obgenannten Punkten soll als Fehler
angesehen werden, wobei deren Gewichtung der Schwere des Fehlers
Rechnung tragen soll.
13) DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:
Von der Generalversammlung vom 23. und 24. Juni 1987 in Jerusalem genehmigt.
Quelle: http://www.border-collie-club.ch/inhalt/…ssestandard.htm
Liebe Grüsse
Marianne